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Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Silvesterfeuerwerk oder Ihr unterjähriges Feuerwerk der Kategorien F1 & F2 über uns zu beziehen. Fragen Sie uns gerne nach Angeboten und Preisen und profitieren von günstigen Großhandelskonditionen. Auch wenn Sie auf der Suche nach speziellen Artikeln sind, sprechen Sie uns gerne an.

Die Abgabe von Feuerwerk der Kategorie F2 erfolgt nur zwischen dem 29. und 31.12. eines Jahres sowie unterjährig bei Vorlage einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung oder an Gewerbetreibende.

Feuerwerk der Kategorien F3 & F4 erfolgt nur unter Vorlage einer gültigen Erlaubnis nach SprengG. Feuerwerksartikel werden nicht versandt. Versandt werden nur Anzündmittel und Feuerwerkszubehör.

Nach einer Bestellung werden Sie kontaktiert, um abzusprechen, ob eine Lieferung oder Abholung erfolgen soll

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