



Südliche Fläche der Eventlocation. Hier bietet sich eine neben dem Spielplatz gelegene Wiese als Zuschauerraum an. Jedoch müsste diese Wiese zu ca. 50% abgesperrt werden, um alle Sicherheitsabstände einhalten zu können. Der Abbrennplatz läge im rot markierten Bereich. Hier ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers fraglich. Weiterhin ist die Örtlichkeit wegen ihrer Flora und Fauna und der recht zahlreichen Bäume kritisch zu bewerten. Hinter den Bäumen (jeweils gelb markierter Bereich) wäre ein Abbrennplatz für ein Großfeuerwerk theoretisch möglich, die Sicht KANN jedoch durch die Bäume eingeschränkt werden.



Als möglicher Abbrennplatz für ein Feuerwerk der Klasse F2 kommt weiterhin der Platz neben dem Zelt oder auch der vordere Bereich des Parkplatzes infrage (rot markierter Bereich). Die angrenzende Autowerkstatt ist inzwischen etwas größer als auf den Luftbildern von Google ersichtlich. Die tatsächliche Größe ist auf der Übersichtskarte blau eingezeichnet. Weiterhin ist das Dach der Werkstatt komplett mit PV-Modulen belegt. Eine Beschädigung dieser Module ist zwar sehr unwahrscheinlich, kann vor allem bei leichtem Wind nicht ausgeschlossen werden. Weiterhin werden im Bereich hinter und neben der Halle Altreifen gelagert, die sehr brandgefährdet sind. In den beiden IBC-Behältern befindet sich Wasser. Diese sind als ungefährlich einzustufen.
Ergebnis:
Vor Ort wurden Gespräche mit einer Mitarbeiterin geführt, die schilderte, dass es bei vergangenen Feuerwerken zu Beschädigungen im Bereich des Innenhofes der Location gekommen sei. Eine solche Beschädigung kann unserer Einschätzung nach bei sachgerechter Handhabung und beim einhalten aller vorgeschriebenen Sicherheitsabstände quasi ausgeschlossen werden. Der Betreiber der KFZ-Werkstatt schilderte zudem, bei einem vergangenen Feuerwerk hätten auf dem Hof abgestellte PKW Schäden genommen. Auch dies können wir bei sachgerechter Handhabung und dem Einhalten von vorgeschriebenen Sicherheitsabständen quasi ausschließen.
Nicht auszuschließen dagegen ist, dass das dort befindliche Zelt, der Miniaturgolfplatz, die gelagerten Altreifen oder die auf dem Dach befindlichen PV-Module Schaden nehmen oder gar Feuer fangen.
Die Durchführung eines Feuerwerks im Bereich des Parkplatzes oder neben dem vor Ort befindlichen Pavillon halten wir daher vor dem Hintergrund des vorgegebenen Kostenrahmens, vor allem wegen der zusätzlich zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen, fahrlässig und daher für ausgeschlossen.
Ein Feuerwerk auf der Wiese südlich der Eventlocation wäre grundsätzlich zwar möglich, jedoch wäre hier durch den Auftraggeber das schriftliche Einverständnis des Grundstückseigentümers einzuholen. Auf Grund der Terminierung der Feier besteht jedoch das überdurchschnittlich hohe Risiko, dass aufgrund der erhöhten Brandgefahr das Feuerwerk nicht stattfinden kann.
Sollte ein Feuerwerk an dieser Stelle gewünscht werden, bitten wir um Vorlage des schriftlichen Einverständnisses des Grundstückseigentümers mit dem Vermerk, dass die Wiese am Tag des Feuerwerks gemäht ist und sich maximal Reste getrockneten Grases auf selbiger befinden.
Für Rückfragen stehen wir gerne jederzeit unter 0172/3751144 oder unter info@feuerwerkerei-gregor.de zur Verfügung.