Versandarten und -bedingungen

Für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und F1 gilt: Es gibt keine Versandkosten. Die Lieferung erfolgt frei Haus im Rheingau-Taunus-Kreis, im Hochtaunuskreis, im Wetteraukreis, Main-Taunus-Kreis, Kreis Limburg-Weilburg sowie in Frankfurt, Wiesbaden, Hanau und Mainz. Weitere Orte bitte VOR einer Bestellung anfragen.

Für Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 gelten die Bedingungen wie oben, darüber hinaus werden diese nur an Personen mit entsprechender Ausbildung und/oder behördlicher Erlaubnis abgegeben. Diese muss bei Übergabe im Original vorgelegt werden. Sollten Artikel der Kategorien F3 oder F4 bestellt werden und keine Erlaubnis bei Übergabe vorliegen, werden die Artikel nicht ausgehändigt und eine Anfahrtspauschale in Rechnung gestellt.

Die Abgabe von Feuerwerk der Kategorien F2 erfolgt nur zwischen dem 29. und 31.12. eines Jahres sowie unterjährig bei Vorlage einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung oder an Gewerbetreibende. Es gilt jeweils ein Mindestalter der empfangenden Person von 18 Jahren.
Nicht gelieferte Artikel werden zu 100% erstattet.

Alle frei verkäuflichen Artikel werden nach Gewicht berechnet.
Die Versandkosten entsprechen den Paketversandpreisen von DHL.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Silvesterfeuerwerk oder Ihr unterjähriges Feuerwerk der Kategorien F1 & F2 über uns zu beziehen. Fragen Sie uns gerne nach Angeboten und Preisen und profitieren von günstigen Großhandelskonditionen. Auch wenn Sie auf der Suche nach speziellen Artikeln sind, sprechen Sie uns gerne an.

Nach einer Bestellung werden Sie kontaktiert, um abzusprechen, ob eine Lieferung oder Abholung erfolgen soll.

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