Feuerwerk wird in die Kategorien F1 bis F4 eingeteilt. Daneben gibt es weitere Kategorien für z.B. Bühnenfeuerwerk, technisches Feuerwerk etc.
Unter Kategorie F1 versteht man Kleinstfeuerwerk, welches ganzjährig abgegeben und verwendet werden darf. Die Artikel dürfen ab dem 12. Lebensjahr frei erworben werden. Als Beispiel für Kategorie F1-Artikel sind Knallererbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerze, u.a. zu nennen.
Kategorie F2 ist das klassische Silvesterfeuerwerk, welches ausschließlich zur Verwendung im Freien zugelassen ist.
F2-Artikel dürfen ab dem 18. Lebensjahr in der Zeit vom 28. – 31. Dezember frei erworben und in der Neujahrsnacht verwendet werden.
Für besondere Anlässe besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Ordnungsamt eine Ausnahme für die Verwendung zu beantragen. Als ausgebildete und geprüfte Pyrotechniker besteht für uns keine Genehmigungs-, sondern lediglich eine Anzeigepflicht.
Die Kategorie F3 spielt in Deutschland eine eher untergeordnete Rolle. Erworben und verwendet werden dürfen F3-Artikel grundsätzlich von Privatpersonen ab dem 18. Lebensjahr, die über eine Erlaubnis nach §7 und/oder §27 SprengG verfügen. Ausgebildete Pyrotechniker/Großfeuerwerker*innen sind natürlich ebenso zum Erwerb und zur Verwendung berechtigt.
In die Kategorie F4 sind Feuerwerkskörper wie z.B. Kugel- oder Zylinderbomben zu finden, welche eine große Gefahr darstellen. Alle F4-Artikel dürfen nur von Personen mit Fachkundenachweis erworben und verwendet werden. Das Mindestalter für die Kategorie F4 beträgt 21 Jahre.